Die Wessenberg-Stiftung
Die von Wessenberg’sche Vermächtnisstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Nach dem Willen unseres Stifters und Namensgebers Freiherr Ignaz Heinrich von Wessenberg wird die Stiftung von einem vom Gemeinderat der Stadt Konstanz berufenen Verwaltungsrat geleitet. Die Verwaltungsratsmitglieder führen ihr Amt ehrenamtlich aus.
Wir sind also eine stadtnahe Stiftung und unterliegen der Kommunalaufsicht. Laut unserer Satzung darf die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen und selbstlos tätig sein.
Der Stiftungszweck ist besonders erziehungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen familienunterstützende und familienergänzende Hilfen zu gewähren. Wo der Schwerpunkt noch zu Zeiten der Rettungsanstalt für sittlich verwahrloste Mädchen eher auf der besonderen Erziehungsbedürftigkeit lag, richtet sich unser Blick heutzutage eher auf familienunterstützende und familienergänzende Angebote.
Das Vermögen der Stiftung besteht aus dem zweckbestimmten und dem dienenden Vermögen. Zum zweckbestimmten Vermögen gehört beispielsweise die Villa von Wessenberg in der Schwedenschanze, in der unsere Kleinkindgruppen sowie die Verwaltung untergebracht sind. Das Grundstück nebenan ist wiederum verpachtet und gehört daher zum dienenden Vermögen der Stiftung.
Unsere Angebote werden finanziert durch:
- Öffentliche Entgelte und Zuschüsse
- Einnahmen aus dem dienenden Vermögen
- Spenden und Zustiftungen
- Elternbeiträge
Die Spitalstiftung Konstanz kümmert sich um die Finanz- und Personalverwaltung der Wessenberg-Stiftung, und die Dienst- und Fachaufsicht liegt beim Sozial- und Jugendamt der Stadt Konstanz.