Die Wessenberg-Stiftung

Die von Wes­sen­berg’sche Ver­mächt­nis­stiftung ist eine rechts­fähige Stif­tung des öf­fent­lichen Rechts. Nach dem Wil­len un­se­res Stif­ters und Na­mens­ge­bers Freiherr Ignaz Heinrich von Wessenberg wird die Stiftung von einem vom Gemeinderat der Stadt Konstanz berufenen Verwaltungsrat geleitet. Die Verwaltungsratsmitglieder führen ihr Amt eh­ren­amt­lich aus.

Wir sind also eine stadt­nahe Stif­tung und unter­liegen der Kommunal­auf­sicht. Laut unserer Satzung darf die Stif­tung aus­schließ­lich und un­mittel­bar ge­mein­nützigen Zwecken die­nen und selbst­los tätig sein.

Der Stiftungszweck ist besonders er­ziehungs­be­dürftigen Kindern und Jugendlichen familien­unter­stützende und familien­er­gänzende Hilfen zu ge­währen. Wo der Schwer­punkt noch zu Zeiten der Ret­tungs­an­stalt für sitt­lich ver­wahr­loste Mäd­chen eher auf der be­sonderen Er­ziehungs­be­dürftig­keit lag, richtet sich unser Blick heut­zu­tage eher auf familien­unter­stützende und familien­er­gänzende An­ge­bote.

Das Ver­mö­gen der Stif­tung be­steht aus dem zweck­be­stimmten und dem die­nenden Ver­mö­gen. Zum zweck­be­stimm­ten Ver­mö­gen ge­hört bei­spiels­wei­se die Vil­la von Wes­sen­berg in der Schwe­den­schanze, in der unsere Klein­kind­grup­pen so­wie die Ver­wal­tung un­ter­ge­bracht sind. Das Grund­stück ne­ben­an ist wie­der­um ver­pach­tet und ge­hört da­her zum die­nen­den Ver­mö­gen der Stif­tung.

Unsere Angebote werden finanziert durch:

  • Öffentliche Entgelte und Zuschüsse
  • Einnahmen aus dem dienenden Vermögen
  • Spenden und Zustiftungen
  • Elternbeiträge

Die Spitalstiftung Konstanz kümmert sich um die Finanz- und Personalverwaltung der Wessenberg-Stiftung, und die Dienst- und Fachaufsicht liegt beim Sozial- und Jugendamt der Stadt Konstanz.

Herzlich Willkommen